Januar - IV

Liebe Diezerinnen und Diezer,


bei jahrelangen Großprojekten passiert es sicher nicht nur mir, dass Meilensteine nicht immer als solche wahrgenommen werden; Schließlich laufen die Arbeiten für den nächsten Schritt ja bereits auf Hochtouren.

Seit 2019 ist der Museums- und Geschichtsverein für Diez und Umgebung e.V. gemeinsam mit dem Stadtrat auf dem Weg, den Alten Friedhof unserer Stadt zu bewahren und weiterzuentwickeln. Die Zukunft des Ruheparks Robert Heck ist nun gesichert: Diez hat eine Kulturstiftung!

Die 2007 gegründete Stiftung musste aufwendig wiederbelebt und mit frischem Kapital ausgestattet werden. Ein herzlicher Dank geht an alle Spenderinnen und Spender, die bereits mit ihrer Zustiftung den Grundstock mit aufgebaut haben. Das Kapital reicht noch nicht aus, um aus den Erträgen alle Aufgaben eigenständig bestreiten zu können. Wer aber die Beharrlichkeit der Freundinnen und Freunde des Ruheparks erlebt hat, hat keinen Zweifel daran, dass auch das gelingen wird. Die im Aufbau befindliche Seite www.stadt-diez.de/kulturstiftung wird Sie auf dem Laufenden halten. Wer nachhaltig Kunst und Kultur in unserer Stadt fördern möchte, dem sei eine Zustiftung ans Herz gelegt:
Empfänger: Kulturstiftung der Stadt Diez
IBAN: DE09 5105 0015 0630 3208 51
BIC: NASSDE55XXX
Verwendungszweck: “Zustiftung”, Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort (Die Anschrift wird für die Spendenbescheinigung benötigt.)

Das Projekt “Ruhepark Robert Heck” zeigt mir deutlich, was wir als solidarische Stadtgemeinschaft schaffen können. Mein großer Dank geht an alle Ehrenamtlichen, die sich auf unterschiedlichste Weise hier mit ihren ganz eigenen Fähigkeiten eingebracht haben und weiter einbringen werden.

Hier noch ein kurzes Update zur Sporthalle am Wirt: Nach dem Gespräch mit dem Vertreter des Ministeriums, der für die Fördermittel zuständig ist, wurde von 3 vorgelegten Varianten lediglich eine als genehmigungswürdig erachtet. D. h. an der Sporthalle dürfen keine äußeren Veränderungen (keine zusätzlichen Anbauten) vorgenommen werden, da diese
als Förderschädlich eingestuft werden. Der Förderantrag zur energetische Sanierung wurde auf die bestehenden Gebäudeteile gestellt, so dass weitere, von uns geplante Baumaßnahmen an die Sporthalle, unter den geltenden Förderrichtlinien nicht umsetzbar sind. Die Baumaßnahmen müssen nach den Vorgaben des Ministeriums bis Ende Oktober
2026 abgeschlossen sein. Die aktuellen Planungen, Baugenehmigungsverfahren, Ausschreibung - und Vergabeverfahren müssen in 2025 abgeschlossen werden, damit die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen in 2026 begonnen werden können, um die oben genannte Terminvorgabe zu realisieren. Daher ist jetzt keine Zeit mehr zu verlieren!

Ich wünsche allen eine gute Zeit, wir sehen uns!

Herzlichst,
Ihre Annette Wick

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