aus § 1: Verunreinigung öffentlicher Flächen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Eltern, Kinder und Jugendliche,  

die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Diez regelt in § 2 unter anderem,  dass öffentliche Straßen, Plätze und sonstige Flächen nicht beschriftet, bemalt oder besprüht werden dürfen. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden. 

Unerlaubte Schmierereien und Graffiti sind nicht nur nach der Gefahrenabwehrverordnung untersagt, sie sind außerdem Sachbeschädigungen nach den §§ 303 oder 304 StGB. Der oder die Verursacher werden dabei schadenersatzpflichtig!  

Wer beim unerlaubten Sprayen erwischt wird, muss sich auf viel Ärger vorbereiten. Neben der Strafe der Jugendgerichte bekommt der Sprayer die Rechnung des oder der Geschädigten. Dafür können diese einen Schuldtitel bei Gericht erwirken – mit einer Laufzeit von 30 Jahren! Das bedeutet, dass man 30 Jahre lang verpflichtet ist, den Schaden zu bezahlen, wenn man zum Zeitpunkt der Tat kein Geld besitzt. Seitens der Polizei können auch unangenehme Hausdurchsuchungen drohen, dazu Stress mit den Eltern, der Schule oder der Arbeitsstelle.    

Liebe Kinder und Jugendliche, liebe „Künstler“, 
bitte achtet fremdes und öffentliches Eigentum. 
Immer dort, wo es der Eigentümer nicht ausdrücklich und nachweislich erlaubt hat, ist Sprayen kein Spaß, sondern absolut verboten!  Bestraft werden kann auch, wer dabei „Schmiere steht“. Und wenn du mit einer Gruppe von Sprayern unterwegs bist, aber nur du alleine als Täter erwischt wirst, haftest du alleine für die Zahlung des gesamten Schadens. Dies nennt man gesamtschuldnerische Haftung.   

Bei Fragen zu dieser Thematik steht das Ordnungsamt jederzeit gerne zur Verfügung. 

Link zur Gefahrenabwehrverordnung (*.pdf):
https://www.vgdiez.de/vg_diez/Verwaltung/Satzungen/13.%20Gefahrenabwehrverordnung.pdf

Ihre/Eure Claudia Schäfer, Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Diez

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