Wegen eines verwaltungsinternen Übermittlungsfehlers sind die Abgabenbescheide im Kontext des neu eingerichteten BID (Business Improvement District) Diez erlassen und verschickt worden, bevor die öffentliche Bekanntmachung der diesen Bescheiden zugrundeliegenden Satzung vollzogen war. Insofern fehlte es den Bescheiden an ihrer Rechtsgrundlage.
In der Folge sind in den letzten Wochen mehrere Widersprüche von betroffenen Immobilieneigentümern aus dem BID-Bereich Wilhelmstraße – Rosenstraße – Marktplatz – Marktstraße eingegangen, denen jedoch seitens der Verbandsgemeindeverwaltung abgeholfen werden konnte:
- alle Widerspruchsführer erhalten noch in dieser Woche einen Abhilfebescheid und daneben natürlich die von Ihnen gezahlten Beträge zurück;
- alle, die keinen Widerspruch eingelegt haben, erhalten einen Aufhebungsbescheid und können die gezahlten Gelder auf Antrag zurück erhalten.
Der Rückerstattung folgt jedoch umgehend eine neue Abgabenanforderung: Bereits im kommenden Amtsblatt der Verbandsgemeinde Diez (Ausgabe vom 31.07.2024) wird die „Satzung zur Einrichtung des lokalen Entwicklungs- und Aufwertungsprojekts `Diez Innenstadt´ der Stadt Diez“ ordnungsgemäß bekanntgemacht und die Verwaltung wird dann sehr zeitnah neue Bescheide erlassen. An der Zahlungspflicht selbst oder den Beträgen ändert sich nichts.
„Der Fehler ist natürlich bedauerlich, aber insgesamt glücklicherweise nicht arg folgenschwer und relativ rasch aus der Welt zu schaffen“, so Bürgermeisterin Maren Busch. „Nach Vollzug der öffentlichen Bekanntmachung in unserem Amtsblatt erlangt die BID-Satzung der Stadt Diez am Folgetag Rechtskraft, so dass unsere neuen Bescheide dahingehend dann rechtmäßig erlassen werden können.“
„Die Arbeit des BID war und ist hierdurch nicht gefährdet oder in Frage gestellt“, so Stadtbürgermeisterin Annette Wick, „denn die Satzung ist ordnungsgemäß durch den Stadtrat beschlossen worden, und zwar einstimmig.“ Im Vorfeld hatte der BID-Verein alle Grundstückseigentümer im betroffenen Bereich mit einem persönlichen Anschreiben informiert, dass ein BID etabliert werden soll, um den Innenstadtbereich gezielt weiter voranzubringen. Seitens der Stadt Diez war darüber hinaus auch im Amtsblatt eine Info hierzu veröffentlicht worden, und auf der Homepage der Stadt sind bereits seit September 2023 alle relevanten Informationen und Dokumente zur Einrichtung des BID Diez einsehbar.“
Maximal 400 Euro pro Jahr werden zugunsten der Arbeit des BID Diez erhoben, insgesamt sind 105 Objekte im Bereich Wilhelmstraße/Rosenstraße/Marktplatz/ Marktstraße abgabepflichtig. „Unter bestimmten Voraussetzung kann eine Befreiung von der Abgabenpflicht beantragt werden“, so die Stadtbürgermeisterin. „Im Schnitt wird jeder Grundstückseigentümer mit einem Betrag von rund 30,50 Euro pro Monat belastet – dafür wird seitens des BID aber auch einiges geboten!“, betont Annette Wick.
Bereits seit dem 1. April ist Frau Nina Fischer als Quartiersmanagerin für das BID Diez tätig und hat am 1. Juli ihr neues Büro in der ehemaligen Commerzbank, Rosenstraße 20, bezogen. Damit wurde aus einem Geschäftsleerstand – es sind noch weitere Räume dort verfügbar, die untervermietet werden können – die Anlaufstelle im Herzen der Stadt. Trefflicherweise ist auch ein rotes Herz das Symbol des Quartiersmanagements für die neu geschaffene Marke „Dein Diez“. Nina Fischer berichtet, dass bereits zahlreiche Interessierte das Büro aufgesucht haben, wobei es regelmäßig zu guten Interaktionen komme und sie viele Anregungen erhalte. Für Gespräche im Quartiersmanagement-Büro des BID Diez steht Nina Fischer nach vorheriger Terminabsprache gerne zur Verfügung:
Homepage: www.deindiez.com